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Inhalt

01.06.2021

Reiserücktrittsversicherung
DR-WALTER Trip Cancellation Einmalschutz

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland – Registergericht München – HRB 254820

In diesem Informationsblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz in der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten erhalten Sie von uns in den Versicherungsbedingungen und in den weiteren Dokumenten für den Tarif DR-WALTER Trip Cancellation. Diese bestehen aus den Versicherungsbedingungen, den Kundeninformationen und dem Versicherungsschein. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Es handelt sich um eine Langzeit-Reiserücktrittsversicherung, welche aus zwei Teilen besteht. Der Reiserücktrittsschutz leistet vor Beginn der Reise, der  Reiseabbruchschutz leistet während der Reise. Mit dieser Versicherung sorgen wir dafür, dass Ihnen ein finanzieller Schaden durch Nichtantritt, verspäteten Antritt oder Abbruch der Reise ersetzt wird.

Was ist versichert?

Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten, wenn Ihnen insbesondere aufgrund folgender Ereignisse der Antritt oder die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist:

  • Tod, Unfallverletzung, Erkrankung,
  • Schwangerschaft,
  • erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten,
  • Verlust des deutschen Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebs bedingten Kündigung,
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber in Deutschland,
  • im Reiserücktritts-Schutz ist auch die Wiederholung eines Schuljahres wegen nicht Versetzung versichert,
  • Sie verpassen Ihren Hin- oder Rückflug, weil die Anreise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel sich um mindestens zwei Stunden verzögert hat.

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht z. B., wenn:

  • Ihnen das versicherte Ereignis bei Buchung bekannt oder es für Sie vorhersehbar war,
  • die Reise Ihnen trotzdem zugemutet werden kann,
  • eine chronische Erkrankung vorliegt, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt wurde. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen,
  • eine chronische psychische Erkrankung vorliegt, auch wenn diese schubweise auftritt,
  • die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt oder ein Flugunglück ist,
  • die Reiseunfähigkeit auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (zum Beispiel Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) beruht,
  • die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt wird,
  • diese die Folge des Ausbruchs einer anerkannten Epidemie oder Pandemie sind (z. B. Lockdown, Quarantäne), außer wenn Sie selbst an der Krankheit  erkranken,
  • im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland wegen einer Pandemie oder Epidemie  bestand, Sie fahren trotzdem und erkranken daran.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt, wie z. B.:

  • Die Deckung ist auf die mit Ihnen vereinbarte Versicherungssumme beschränkt. Diese entspricht Ihrer versicherten Reisepreisstufe.
  • Versicherungsschutz besteht beim Reiseabbruch-Schutz je versicherte Reise für maximal 24 Monate.

Wo bin ich versichert?

  • Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflich veranlassten Reisen weltweit. Wir gewähren jedoch keinen Versicherungsschutz bei Reisen in folgende Länder und Regionen: Nordkorea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.
  • Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
  • Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Versicherungsvertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und welche Änderungen dieser Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im Versicherungsantrag eingetreten sind.
  • Sie müssen vor und im Schadenfall mitwirken, insbesondere indem Sie den Schaden vermeiden, die Schadenkosten gering halten, uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß erteilen und uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten.

Wann und wie zahle ich?

  • Den Beitrag müssen Sie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages zahlen.
  • Die Beitragszahlung kann per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte, PayPal oder über weitere Zahlungsdienstleister erfolgen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Den Beginn Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung läuft für die abgeschlossene Dauer des Vertrages.
  • Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt der Reise. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen. Beim Reiserücktritts-Schutz ist die Dauer der Reise unerheblich. Beim Reiseabbruch-Schutz haben Sie Versicherungsschutz ab Antritt der Reise für maximal 24 Monate.
  • Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschutzes ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig bezahlt haben.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Bei der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung läuft der Vertrag ab dem vereinbarten Beginn des Vertrages und endet automatisch nach dem vereinbarten Vertragsende, jedoch maximal nach 24 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Verbraucherinformationen
DR-WALTER Trip Cancellation

Vorwort

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung mit dem Namen DR-WALTER Trip Cancellation. Unter diesem Namen bietet die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland in Kooperation mit uns, dem Versicherungsmakler DR-WALTER GmbH, diese Reiseversicherung an.

Wir haben versucht, die Versicherungsbedingungen verständlich zu schreiben. Daher verzichten wir weitestgehend auf Fachbegriffe. Auch haben wir uns für die direkte Anrede entschieden. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die folgenden Seiten sorgfältig durch. Wir legen Wert darauf, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Sie sollen wissen, was Sie von uns erwarten können. Wir wollen aber auch deutlich machen, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollen.

Bitte beachten Sie, dass sich Regelungen zum Vertrag auf den Versicherungsnehmer (VN) beziehen. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen am Vertrag. VN ist die Person, die den Vertrag mit uns abgeschlossen hat. Regelungen zum Schadensfall gelten auch für versicherte Personen (VP). VP kann z. B. Ihr Partner, oder Ihr Kind sein.

DR-WALTER Trip Cancellation bietet Ihnen Schutz vor und während der Reise. Diese Versicherung beinhaltet die folgenden Leistungsbausteine:

  • Reiserücktritts-Schutz:
    Sie bekommen Kosten erstattet, wenn Sie eine Reise stornieren, später antreten oder umbuchen.
  • Reiseabbruch-Schutz:
    Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, wenn Sie eine Reise abbrechen oder unterbrechen.
  • Verspätungs-Schutz:
    Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, wenn Sie Ihre Reise aufgrund der Verspätung eines Transportmittels oder Zubringerflugs nicht wie geplant antreten können.
  • Service- und Notfall-Leistungen:
    Wir bieten Ihnen ergänzend umfangreiche Unterstützung vor und während der Reise.

Die nächsten Seiten beschreiben unser Produkt im Detail.

In den allgemeinen Kundeninformationen finden Sie Angaben zur Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, zu Ihrem Widerrufsrecht und zu Ihren Beschwerdemöglichkeiten.

Im allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen (VB EA RR LA 2021) ist Folgendes geregelt:

  • Der Vertrag mit der Person, welche die Versicherung abschließt (Versicherungsnehmer).
  • Für wen der Schutz vereinbart wird (versicherte Personen).

Im besonderen Teil der Versicherungsbedingungen (VB EA RR LA 2021) wird der Versicherungsschutz definiert:

  • § 1 nennt die versicherten Ereignisse.
  • § 2 nennt die versicherten Kosten.
  • § 3 nennt die nicht versicherten Ereignisse.
  • § 4 nennt die nicht versicherten Kosten.
  • § 5 informiert Sie über weitere Unterstützung.
  • § 6 informiert Sie über Anforderungen an Ihre Mitwirkung im Schadensfall.

Ihre Fragen zum Datenschutz werden in den Datenschutzhinweisen beantwortet.

Wichtige Kontaktinformationen

Allgemeine Anfragen, sowie Fragen zum Produkt, zum Vertragsabschluss und zur Beitragszahlung beantwortet die DR-WALTER GmbH:

Mo.-Fr. 08:00-18:00
Tel: +49 (0) 2247 9194 -450
Mail: vertrag@dr-walter.com
www.dr-walter.com

Postanschrift:

DR-WALTER GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland:

24-Stunden-Notrufnummer: +49 (0) 89 55987 -641
Fax: +49 (0)89 55987 195
Mail: reise@europ-assistance.de
www.europ-assistance.de/schaden

Postanschrift:

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Adenauerring 9
81737 München

Allgemeine Kundeninformationen

In dieser Kundeninformation finden Sie wesentliche Angaben zur Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, zur DR-WALTER GmbH, zu Ihrem Widerrufsrecht des Versicherungsvertrags sowie zu Ihren Beschwerdemöglichkeiten.

Versicherer und ladungsfähige Anschrift

Versicherer ist die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland:

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Adenauerring 9
81737 München
Hauptbevollmächtigter: Vincenzo Reina
Handelsregister München: HRB 254 820

Hauptniederlassung:
Europ Assistance SA (Aktiengesellschaft französischen Rechts)
1 Promenade de la Bonnette
92230 Gennevilliers, Frankreich
Handelsregister von Nanterre: Nr. 451 366 405 RCS
vertreten durch den Generaldirektor (Directeur Général): Antoine Parisi

Der Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung erfolgt über die DR-WALTER GmbH:

DR-WALTER GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid, Deutschland
Sitz: Neunkirchen-Seelscheid
Registergericht: Amtsgericht Siegburg HRB 4701

Die DR-WALTER GmbH ist als Mehrfachvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.
Die zuständige Erlaubnisbehörde ist die IHK Bonn / Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, T +49 (0) 228 2284 -0, F +49 (0) 228 2284 -170, info@bonn.ihk.de, www.ihk-bonn.de

Im Vermittlerregister ist die DR-WALTER GmbH unter der Nummer D-QAMW-L7NVQ-57 registriert. Dies kann im Internet überprüft werden unter der Adresse https://www.vermittlerregister.info oder beim Versicherungsvermittlerregister beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, T 0180-600-585-0 (Festnetzpreis 0,20 € / Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 € / Anruf).

Die DR-WALTER GmbH hält eine direkte Beteiligung von 100 % an den Stimmrechten der DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH. Kein
Versicherungsunternehmen oder Mutter eines Versicherungsunternehmens hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der DR-WALTER GmbH.

Hauptgeschäftstätigkeit

Versicherung von Beistandsleistungen und Versicherung gegen sonstige Risiken in Bezug auf Reisen, Fahrzeuge, Haus und Familie.

Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung

Es gelten die Versicherungsbedingungen DR-WALTER Trip Cancellation (VB EA RR LA 2021). In unserem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten haben wir Sie bereits näher über Art und Umfang der Versicherung informiert. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach dem jeweiligen Schaden. Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.

Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern

Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom der gewählten Tarifstufe. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und der Versicherungspolice.

Zusätzlich anfallende Kosten

Außer der Versicherungsprämie, die sich aus der Versicherungspolice ergibt, erheben wir keine weiteren Kosten oder Gebühren. Für den Fall, dass Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, erheben wir von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, entstehen Ihnen Kosten für innerdeutsche Festnetzverbindungen bzw. aus dem Ausland für internationale Telefonverbindungen. Gerne rufen wir Sie auf Wunsch zurück.

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge

Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor Beginn des Versicherungsschutzes. Die DR-WALTER GmbH zieht die Prämie in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monates nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein. Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird.

Zustandekommen des Vertrages

Der Versicherungsvertrag kommt durch Ihren Antrag und den Zugang der Versicherungspolice zustande. Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem von Ihnen gewünschten und in der Versicherungspolice genannten Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang Ihres Antrages. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch nur, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt haben.

Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein genannte Dauer, längstens jedoch für 24 Monate nach Reiseantritt.

Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen

Der Vertrag bedarf keiner ordentlichen Kündigung. Der Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung Ihrer Reise, jedoch maximal 24 Monate nach Reisebeginn. Der Versicherungsvertrag kann vorzeitig beendet / gekündigt werden, insbesondere im Schadenfall (von beiden Vertragspartnern).

Weitere Einzelheiten zur Beendigung des Versicherungsvertrages sowie zu den Kündigungsregelungen finden Sie unter Art. 8 und 9 der Versicherungsbedingungen.

Anwendbares Recht

Auf den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung findet deutsches Recht Anwendung.

Sprache / Willenserklärungen

Die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer erfolgt ebenfalls in Deutsch. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

Beschwerdemöglichkeit

Als Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jederzeit zufriedenzustellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair und korrekt zu lösen. Falls die Bearbeitung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen abgeschlossen werden kann, informieren wir Sie schriftlich über die weiteren Schritte.

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Customer Feedback Management
Adenauerring 9
81737 München

E-Mail: kundendialog@europ-assistance.de

T +49 (0) 89 55 987 -298
F +49 (0) 89 55 987 -155

Ihr Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren

Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Sie mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Ihnen immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

T 0800 – 3696000
F 0800 – 3699000

Zuständige Aufsichtsbehörde

Wir setzen alles daran Ihre Beschwerde schnell, vertraulich und fair zu lösen. Sie haben auch die Möglichkeit sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Bitte beachten Sie, dass diese keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht rechtsverbindlich entscheiden kann.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Den genauen Umfang der Leistungen, Verpflichtungen im Schadensfall und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.

Widerrufsbelehrung

1.Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt, nachdem Sie die den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
c/o DR-WALTER GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
T +49 (0) 22 47 91 94 -0
F +49 (0) 22 47 91 94 -40
vertrag@dr-walter.com

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 der auf ein Jahr entfallenden Beiträge. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

Für den Widerruf können Sie folgenden Text benutzen:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag.
Versicherungsnummer:
Abgeschlossen am:
Name des Versicherungsnehmers:
Anschrift des Versicherungsnehmers:
Unterschrift des Versicherungsnehmers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

3. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Auch bei Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat besteht kein Widerrufsrecht.

Ende der Widerrufsbelehrung

I Allgemeiner Teil der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung (VB EA RR LA 2021)

Artikel 1: Was ist bei der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung versichert?

1. Die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung übernimmt Kosten bei Änderung Ihrer Reisepläne nach bestimmten Ereignissen. Ergänzt wird sie durch unterstützende Leistungen vor und während der Reise. Details finden Sie im besonderer Teil.

2. Die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung können Sie für eine Person abschließen.

3. Die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung gilt für die bei der Versicherungsbuchung angegebene Reise.

Artikel 2: Welche Reisen können versichert werden?

1. Versicherte Reisen können grundsätzlich private und beruflich veranlasste Reisen sein. Die versicherten Reiseleistungen müssen vor Abreise gebucht und versichert werden. Reiseleistungen, die während der Reise gebucht werden, sind nicht versichert.

2. Wir versichern Ihre Reise nur unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Reise ist für maximal 24 Monate geplant.
  • Es handelt sich um einen vorübergehenden Aufenthalt (z. B. Sprachreise, Auslandsstudium, Praktikum, Freiwilligenarbeit, Work & Travel Programme, befristete Weltreise)
  • Sie verlegen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht ins Ausland.

3. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie mindestens ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.

4. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Artikel 3: Bis zu welcher Summe kann ich Reisen in der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung versichern?

1. In der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung versichern wir bis zu € 20.000,- Ihrer Reise pro Person.

2. Ist Ihre Reise teurer als die versicherte Summe, dürfen wir als Versicherer den Schaden anteilig kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden geringer ist als die versicherte Summe. Auf dieses Recht verzichten wir, wenn Ihre Reise mehr kostet als die in Nr. 1 genannten Summen.

Artikel 4: Was ist in der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung nicht versichert?

1. Nicht versichert sind Schäden in Folge von:

1.1 Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung.

1.2 Streik und anderen Maßnahmen des Arbeitskampfes.

1.3 Behördlichen Verfügungen bzw. Maßnahmen staatlicher Gewalt (Eingriffe von hoher Hand).

1.4 Verweigerung der Einreise am Reiseziel wegen Passformalitäten.

2. Nicht versichert sind auch Schäden in Folge von Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlägen und kriegsähnlichen Ereignissen sowie durch innere Unruhen (kämpferische Auseinandersetzungen).

2.1 Dies gilt im Reiseabbruch-Schutz nur, wenn die kämpferischen Auseinandersetzungen vor der Einreise in das betreffende Land durch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bekannt waren. Dies gilt auch, wenn Sie sich aktiv an den kämpferischen Auseinandersetzungen beteiligen.

2.2 Dies gilt im Reiseabbruch-Schutz nicht, wenn die kämpferischen Auseinandersetzungen während der Reise beginnen.

3. Nicht versichert sind auch die Folgen (z. B. Lockdown oder Quarantäne-Maßnahmen) des Ausbruchs einer Epidemie oder Pandemie hinsichtlich einer Infektionskrankheit oder neuer Virenstämme, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer zuständigen Behörde des Heimatlandes oder eines Landes, das während der Reise besucht oder durchquert werden soll, ausgerufen oder anerkannt wurde.

3.1 Dies gilt nicht, wenn Sie selbst an der Epidemie oder Pandemie erkranken oder daran versterben.

4. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bereits angetreten haben, sind nicht versichert.

Internationale Sanktionen

5. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Es wird kein Versicherungsschutz in den folgenden Ländern und Regionen gewährt: Nordkorea, Syrien, Krim, Venezuela und Iran. In dem Falle, dass Sie die Staatsangehörigkeit der USA besitzen oder dort resident sind und nach Kuba reisen, müssen Sie belegen können, dass Sie den US-Gesetzen entsprechend legal nach Kuba eingereist sind. Ansonsten können keine Leistungen oder Zahlungen gewährt werden.

Artikel 5: Was muss ich bei der Buchung der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung beachten?

1. Versichern können Sie sich, wenn Sie den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

2. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre im Antrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben ändern.

3. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen.

Artikel 8: Wie lange läuft mein Vertrag? Wann kann ich kündigen?

1. Sie müssen nicht kündigen.

2. Der Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung Ihrer Reise, jedoch maximal 24 Monate nach Reiseantritt.

Artikel 9: Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

1. Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz vom Abschluss des Vertrags bis zum Antritt einer Reise. Der Antritt einer Reise ist die erste Nutzung einer gebuchten Reiseleistung. Die Dauer der geplanten Reise ist unerheblich.

2. Beim Reiseabbruch-Schutz haben Sie Versicherungsschutz für maximal 24 Monate nach Reisebeginn.

3. Bitte beachten Sie für die weiteren Leistungen den besonderen Teil.

4. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B., wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen. Zu vertreten haben Sie auch, wenn Sie die Verzögerung verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

Artikel 10: Was muss ich im Schadensfall beachten?

1. Sie sollen einen Schadensfall möglichst vermeiden.

2. Ist ein Schaden eingetreten, sollen Sie die entstehenden Kosten gering halten.

2.1 Vermeiden Sie alles, was zu unnötigen Kosten führen könnte.

2.2 Treten Sie Ersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe der von uns geleisteten Zahlung an uns ab.

2.3 Melden Sie uns einen Schaden unverzüglich.

3. Sie sollen uns bei der Entscheidung helfen, ob und in welcher Höhe wir leisten.

3.1 Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadensfall.

3.2 Erteilen Sie uns Auskünfte wahrheitsgemäß.

3.3 Stellen Sie uns benötigte Belege im Original zur Verfügung.

Artikel 11: Was passiert, wenn ich im Schadensfall nicht kooperiere?

1. Unsere Erwartungen an Ihr Verhalten sind im Artikel 10 dieses allgemeinen Teils formuliert. Beachten Sie bitte auch §6 des besonderen Teils.

2. Wenn Sie diese Erwartungen nicht erfüllen, kann sich Ihr Anspruch auf Leistung reduzieren. Ihr Anspruch auf Leistung kann sogar ganz entfallen. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Schadensfall bewusst herbeiführen.

2.1 Handeln Sie grob fahrlässig, kürzen wir in dem Verhältnis, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.2 Handeln Sie vorsätzlich, lehnen wir den Schaden ganz ab.

2.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat.

2.4 Haben Sie arglistig gehandelt, sind wir von der Leistung frei.

Artikel 12: Wann und zu welchem Wechselkurs bekomme ich die Entschädigung?

1. Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen nach unserer Entscheidung, ob und in welcher Höhe wir leisten.

2. Wir verwenden den Wechselkurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt hatten.

Artikel 13: Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen habe?

1. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (Subsidiarität). Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetzliche Leistungsträger. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Subsidiarität festgelegt ist.

2. Melden Sie uns den Schadensfall, werden wir unbeachtlich einer Subsidiarität in Vorleistung gehen.

Artikel 14: Was passiert mit Ansprüchen gegen Dritte?

Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.

Artikel 15: Können meine Ansprüche verjähren?

Ihre Ansprüche an uns verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, bis Ihnen unsere Entscheidung zugegangen ist.

Artikel 16: Wie viel muss ich für die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung bezahlen?

1. Die Höhe Ihrer Prämie wird Ihnen im Antrag und beim Abschluss des Vertrages angezeigt. Sie wird auch in Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen.

2. Die Prämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

2.1 Wie alt ist die versicherte Person?

2.2 Welche Summe wollen Sie absichern?

Artikel 17: Wie kann ich die Prämie bezahlen?

1. Sie können beim Abschluss die Zahlungsart wählen.

2. Bitte teilen Sie uns bei SEPA-Lastschrift jede Änderung der Kontoverbindung mit und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos.

3. Sie haben die Möglichkeit, eine andere Person als Beitragszahler (abweichender Beitragszahler) anzugeben. Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein.

Artikel 18: Wann muss ich die Prämie zahlen? Wann ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt?

1. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Bei Lastschrift ziehen wir den Betrag in der Regel zu Beginn des Folgemonats ein.

2. Die Zahlung der Prämie ist rechtzeitig, wenn diese zum vereinbarten Zeitpunkt eingezogen werden kann. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie einer berechtigten Einziehung widersprechen.

3. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, senden wir Ihnen ein Schreiben in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Frist, um eine Lastschrift zu ermöglichen. Kann die Lastschrift nach dieser Frist erfolgen, gilt die Zahlung als rechtzeitig.

Artikel 19: Was passiert, wenn ich die Prämie nicht bezahle oder nicht rechtzeitig bezahle?

1. Wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten.

2. Dies gilt, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. In dieser Zeit sind wir bei einem Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei.

3. Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. Zu vertreten haben Sie beispielsweise, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem Konto machen. Zu vertreten haben Sie auch eine nicht ausreichende Deckung.

4. Bei einem abweichenden Beitragszahler gilt dies entsprechend für dessen Konto oder Kreditkarte.

5. Sie müssen uns nachweisen, dass Sie eine nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

Artikel 20: Wie kommuniziere ich mit der Europ Assistance?

Anzeigen und Willenserklärungen können per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Wir kommunizieren ausschließlich in deutscher Sprache.

Artikel 21: Welches Gericht ist bei Klagen zuständig?

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das jeweilige Amts- oder Landgericht in München oder an Ihrem Wohnsitz zuständig. Alternativ ist das Gericht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II Besonderer Teil der Langzeit-Reiserücktrittsversicherung (VB EA RR LA 2021)

Was beinhaltet die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung?

Die Langzeit-Reiserücktrittsversicherung ist eine Kombination aus fünf Leistungsbausteinen.

  • Reiserücktritts-Schutz: Sie bekommen Kosten erstattet, wenn Sie eine Reise stornieren, später antreten oder umbuchen.
  • Reiseabbruch-Schutz: Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, wenn Sie eine Reise abbrechen oder unterbrechen.
  • Verspätungs-Schutz: Sie bekommen Kosten und entgangene Reiseleistungen erstattet, wenn Sie Ihre Reise aufgrund der Verspätung eines Transportmittels oder Zubringerflugs nicht wie geplant antreten können.
  • Service- und Notfall-Leistungen: Wir bieten Ihnen ergänzend umfangreiche Unterstützung vor und während der Reise.

§ 1 Welche Ereignisse sind versichert?

Versichert ist, wenn eine unter 1. genannte Person von einem medizinischen (2.) oder weiteren Ereignis (3.) betroffen ist.

Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter §2 Nr. 1 und Nr. 2.

Versichert ist die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerflugs bei der Hin- oder Rückreise (5.).

Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter §2 Nr. 4.

Bitte lesen Sie auch in §3, was nicht versichert ist.

1. Betroffene Personen:

1.1 Sie selbst

1.2 Ihre nicht mitreisenden Angehörigen:

  • Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte (Partner).
  • Kinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder oder die Ihres Partners
  • Enkelkinder
  • Eltern oder die Ihres Partners
  • Stiefeltern
  • Großeltern
  • Geschwister oder die Ihres Partners
  • Schwiegertochter oder Schwiegersohn
  • nur im Todesfall (§1 Nr. 2.1): Tanten, Onkel, Nichten und Neffen

1.3 Pflegepersonen:

Dies sind Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten.

1.4 Mitreisende:

Wir erkennen einen Schadenfall auch an, wenn eine andere mitreisende Person oder eine ihrer Angehörigen betroffen ist. Voraussetzung ist, dass diese mitreisende Person mit Ihnen gemeinsam auf der Bestätigung der Buchung für die Reise aufgeführt ist. Dies gilt nur, wenn nicht mehr als insgesamt sechs Personen und davon maximal vier Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht haben.

2. Medizinische Ereignisse:

2.1 Tod

2.2 Unfallverletzung

2.3 Unerwartet schwere Erkrankung. Dies kann auch eine psychische Erkrankung sein. Beachten Sie hierzu bitte unsere Erläuterungen im Anhang.

2.4 Schwangerschaft

2.5 Komplikationen in der Schwangerschaft

2.6 Unverträglichkeit von Impfungen

2.7 Termin für eine Transplantation

2.8 Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

2.9 Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken

3. Weitere Ereignisse:

3.1 Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten. Gleiches gilt für Eigentum einer Person, die mit Ihnen die Reise gebucht hat und bei uns versichert ist (versicherter Mitreisender).

3.2 Verlust des deutschen Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung.

3.3 Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber in Deutschland, wenn vorher schon ein Arbeitsverhältnis in Deutschland bestand, und das neue Arbeitsverhältnis daran anschließt.

3.4 Konjunkturbedingte Kurzarbeit beim deutschen Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten. Dies gilt nur, wenn sich in Folge der Kurzarbeit Ihr monatliches Nettoeinkommen in diesem Zeitraum um mindestens 30% im Vergleich zum Monat vor Beginn der Kurzarbeit reduziert.

3.5 Einberufung zu einer Wehrübung.

3.6 Stellen des Scheidungsantrages (bzw. anwaltlicher Nachweis über Trennung, wenn Trennungsjahr noch nicht vollendet) vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner. Bei einvernehmlicher Trennung gilt der entsprechende Antrag beim zuständigen Gericht.

3.7 Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen oder aus einem medizinischen Grund nicht angetretenen Prüfung an einer Schule oder Universität. Dies gilt, wenn die Prüfung während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage danach stattfindet. Dies gilt nur im Reiserücktritts-Schutz.

3.8 Wiederholung des Schuljahrs wegen Nichtversetzung. Dies gilt nur im Reiserücktrittsschutz.

4. Verspätung:

4.1 Sie verpassen Ihr für die Reise gebuchtes Transportmittel wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerfluges. Die Verspätung muss mindestens zwei Stunden betragen.

4.2 Öffentliche Verkehrsmittel folgen einem festen Fahrplan. Bei- spiele sind Bus, Bahn aber nicht Taxi.

§ 2 Welche Kosten werden übernommen?

Wir erbringen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses folgende Leistungen.

1. Reiserücktritts-Schutz:

1.1 Wenn Sie die Reise stornieren, übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Dies sind Kosten, die Sie dem Vertragspartner schulden, dessen Leistungen (z. B. Studiengebühren, Programmkosten, Unterkunftskosten) Sie bei Abschluss der Versicherung versichert haben, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren. Wir übernehmen auch das vom Reiseanbieter erhobene Entgelt für die Vermittlung.

1.2 Zusätzlich übernehmen wir Kosten eines Visums für die Reise. Gleiches gilt für Impfungen, wenn diese vom Auswärtigen Amt für Ihre Reiseziele empfohlen wurden.

1.3 Wenn Sie die Reise nicht stornieren, sondern verspätet antreten, erstatten wir Ihnen erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Dabei richtet sich unsere Erstattung nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten für aufgrund der verspäteten Anreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir uns an den Ihnen entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne.

1.4 Wenn Sie die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen, erstatten wir Ihnen die Gebühren. Sind die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir uns an den Ihnen entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne.

1.5 Sie haben mit einem versicherten Mitreisenden ein Doppelzimmer gebucht und dieser kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten. In diesem Fall bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir erstatten die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.

1.6 Sie haben mit mehreren versicherten Mitreisenden gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet. Eine dieser versicherten Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten. Dann bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen. Dies gilt bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.

2. Reiseabbruch-Schutz:

2.1 Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommener und erstattbarer Reiseleistungen (z. B. Studiengebühren, Programmkosten, Unterkunftskosten) mit Ausnahme der geplanten Rückreise.

2.2 Werden Sie während Ihrer Reise stationär behandelt, erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten für die in diesem Zeitraum nicht genutzte Unterkunft.

2.3 Sie oder eine versicherte mitreisende Person sind nach einem medizinischen Ereignis (siehe §1 Nr. 2) reiseunfähig und können nicht wie geplant zurückreisen? In diesem Fall erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft.

2.4 Müssen Sie wegen Feuer oder anderen Naturgewalten länger am Reiseort bleiben, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft.

2.5 Können Sie die Reise nicht gemeinsam mit Ihrer Reisegruppe fortsetzen, erstatten wir die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe.

2.6 Bei der Erstattung von Mehrkosten für die Rückreise, Nachreise oder für eine Unterkunft richten wir uns nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

3. Verspätungs-Schutz:

3.1 Bei Verspätung eines Transportmittels erstatten wir Mehrkosten für die Reise bis insgesamt € 1.500,-. Dabei richtet sich unsere Erstattung nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität. Zusätzlich beteiligen wir uns an Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt € 150,-. Dieser Betrag gilt pro Reise und unabhängig von der Anzahl der Personen.

3.2 Bei einer Verspätung auf der Hinreise erstatten wir zusätzlich die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

Wir erstatten bei allen versicherten Ereignissen bis zu € 25,- für Ihnen entstehende Telefonkosten.

Bitte lesen Sie auch in §4, welche Kosten wir nicht übernehmen.

§ 3 Welche Ereignisse sind nicht versichert?

Wir leisten nicht, wenn Sie Ihre Reise wie geplant durchführen. Wir leisten auch nicht, wenn Sie aus anderen als den in §1 beschriebenen Ereignissen Ihre Reisepläne ändern. Für die in §1 beschriebenen Ereignisse gelten folgende Einschränkungen.

1. Allgemeine Einschränkung:

Das Ereignis war Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung oder des Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar. Dies gilt nicht für Unfallverletzung oder Erkrankung.

2. Einschränkungen für medizinische Ereignisse:

2.1 Die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann.

2.2 Eine psychische Erkrankung erkennen wir nur an, wenn Sie oder ein versicherter Mitreisender betroffen sind bzw. ist.

Wir erkennen diese weiterhin nur an, wenn ein Facharzt für Psychiatrie vor dem geplanten Reiseantritt die Reiseunfähigkeit bestätigt. Alternativ erkennen wir an, wenn im gebuchten Reisezeitraum eine stationäre Behandlung erfolgt.

2.3 Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung.

2.4 Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen oder ein Flugunglück.

2.5 Die Symptome der Erkrankung stehen einem Antritt oder der Fortsetzung der Reise nicht entgegen.

2.6 Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen).

3. Einschränkungen bei Reiserücktritts- und Verspätungs-Schutz:

Die Folgen einer Quarantäne und/oder von einschränkenden Maßnahmen der Bewegungsfreiheit, die Sie oder einen Mitreisender vor oder während Ihrer Reise treffen könnten, sind nicht versichert.

4. Einschränkungen Reiseabbruch-Schutz:

Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Schadenfällen, wenn im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland wegen einer Pandemie oder Epidemie bestand und Sie erkranken daran.

§ 4 Welche Kosten werden nicht übernommen?

1. Wir zahlen nicht mehr als die in der Versicherungsbestätigung genannte Versicherungssumme.

2. Kosten des Reisevermittlers für die Vermittlung der Reise, die über € 100,- pro Person betragen.

3. Kosten für Visa oder Impfungen, die über € 100,- pro Person betragen.

4. Gebühren für die Bearbeitung des Reisevermittlers für eine Reisestornierung.

5. Kosten für einen verspäteten Reiseantritt, die höher sind als die einer unverzüglichen Stornierung der Reise.

6. Kosten für eine Umbuchung, die höher sind als die einer unverzüglichen Stornierung der Reise

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, die nach Reiseantritt gebucht wurden.

8. Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe, die höher sind als der Betrag, den wir für einen Abbruch der Reise aufwenden würden.

9. Abschussprämien bei Jagdreisen.

§ 5 Was sind Service- und Notfall-Leistungen?

Sie können unabhängig von versicherten Ereignissen unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Reiseplanung, Störungen im Reiseverlauf und beraten Sie in Krisensituationen.

1. Informationsleistungen:

1.1 Wir informieren Sie über Reisewarnungen und Sicherheitshin- weise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

1.2 Wir nennen Ihnen diplomatische Vertretungen im Reiseland (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit).

2. Änderung Reiseablauf:

Wir beraten Sie über Möglichkeiten der Umbuchung in folgenden Fällen:

2.1 Ein Flug oder ein sonstiges gebuchtes Verkehrsmittel verspätet sich.

2.2 Ein Flug oder ein sonstiges gebuchtes Verkehrsmittel fällt aus.

2.3 Ein Flug oder ein sonstiges gebuchtes Verkehrsmittel wurde überbucht.

2.4 Sie versäumen einen Flug oder ein sonstiges gebuchtes Verkehrsmittel.

2.5 Auf Wunsch informieren wir Angehörige oder den Arbeitgeber.

3. Verlust oder Diebstahl von Zahlungsmitteln und Reisedokumenten:

3.1 Sie geraten wegen des Verlusts oder Diebstahls Ihrer Zahlungsmittel auf Ihrer Reise in eine finanzielle Notlage? Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her. Auch helfen wir bei der Übermittlung des von dieser zur Verfügung gestellten Betrages. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden möglich, stellen wir Ihnen bis zu € 1.500,- zur Verfügung. Diesen Betrag müssen Sie eine Monat nach Auszahlung an uns zurückzahlen. Wir erheben keine Zinsen.

3.2 Sie verlieren Ihre Kredit-, EC- oder SIM-Karte oder diese werden Ihnen gestohlen? Wir helfen Ihnen bei der Sperrung der Karten. Wir haften nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für trotz der Sperrung entstehende Vermögensschäden.

3.3 Sie verlieren Reisedokumente oder diese werden Ihnen gestohlen? Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten während der Reise.

4. Drohende Haft:

Werden Sie mit Haft bedroht oder verhaftet, sind wir bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.

Zusätzlich stellen wir Ihnen folgende Beträge zur Verfügung:

  • Bis zu € 2.500,- für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten.
  • Bis zu € 12.500,- für eine Strafkaution.

4.1 Diese Beträge müssen Sie drei Monate nach Auszahlung an uns zurückzahlen. Wir erheben keine Zinsen.

§ 6 Was muss ich im Schadensfall beachten?

Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird. Wenn der Schadenfall eingetreten ist, müssen Sie dazu beitragen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten.

1. Bei einem versicherten Ereignis vor der Reise müssen Sie diese unverzüglich stornieren bzw. umbuchen.

2. Bei einem versicherten Ereignis während der Reise müssen Sie Änderungen Ihrer geplanten Reise unverzüglich veranlassen.

3. Um unsere Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen.

3.1 Unterlagen zur Buchung der Reise.

3.2 Bei medizinischen Ereignissen (siehe §1 Nr. 2): eine ärztliche Bescheinigung bzw. bei psychischer Erkrankung ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie.

3.3 Bei Erkrankung oder Unfallverletzung Ihres Tieres: ein tierärztliches Attest. Weiterhin einen Nachweis, dass das Tier Ihnen gehört.

3.4 Bei Tod: Die Sterbeurkunde.

3.5 Bei Schaden am Eigentum: geeignete Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll).

3.6 Bei Verlust des Arbeitsplatzes: das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers.

3.7 Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages.

3.8 Bei Wiederholung einer Prüfung oder des Schuljahres wegen Nichtversetzung: eine Bestätigung der Schule oder Universität.

3.9 Bei Einberufung zur Wehrübung: eine Bestätigung von staatlichen Stellen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Termin nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Stornokosten nicht erfolgt.

3.10 Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines Zubringerflugs: eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspätungsdauer.

4. Um die Höhe der Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

4.1 Rechnung für die Reise und über Entgelte für die Vermittlung.

4.2 Nachweise über die Zahlung.

4.3 Rechnung für nach einem Schadensfall in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen wie z. B. Unterbringung, Rückreise.

4.4 Stornokosten-Rechnung.

4.5 Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses: eine Bestätigung des Vermieters über die nicht mögliche Weitervermietung des Objekts.

4.6 Im Falle der Stornierung eines Fahrzeuges: eine Bestätigung des Vermieters über die nicht mögliche Weitervermietung des Fahrzeuges.

4.7 Telefonrechnung.

5. Bei medizinischen Ereignissen benötigen wir neben den Unterlagen auch Ihre Mitwirkung:

5.1 Nennen Sie uns alle Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen zu Ihrem gesundheitlichen Zustand erteilen können.

5.2 Entbinden Sie diese Ärzte von ihrer Schweigepflicht.

5.3 Reichen Sie auf Anforderung eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ein.

5.4 Räumen Sie uns das Recht ein, die Frage der Reiseunfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.

Anhang

Erläuterungen unerwartet schwere Erkrankung

Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erläutern wir den Fachbegriff „unerwartete schwere Erkrankung“ und geben Ihnen Beispiele. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschließend sind.

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen.

Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.

Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise, für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.

Fall 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise, für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.

Beispiele für schwere Erkrankungen, die zu einer Unzumutbarkeit der Reise führen können (nicht abschließend):

  • der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert,
  • die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann,
  • wegen einer ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist.

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Versicherung ab. Kurz vor Reiseantritt erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt.
  • Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.
  • Bei Versicherungsabschluss besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder Reisebuchung ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Diese wurde vom Arzt attestiert. Wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion kann die versicherte Person die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschließend):

  • Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei denen Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder Reisebuchung wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher ist diese Erkrankung nicht versichert.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten

Datenschutzhinweise der DR-WALTER GmbH

a) Die Datenschutzgrundsätze der DR-WALTER GmbH (nachfolgend DR-WALTER genannt)

Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind für uns wichtige Anliegen. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Daten von uns streng vertraulich behandelt werden. Nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung können Versicherungen heute ihre Aufgaben erfüllen. Unsere EDV entspricht dem aktuellen Stand der Technik und so können wir sicherstellen, dass Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden.

Unser Verhalten und unsere Programme stehen im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer bereichsspezifischer Vorschriften des Datenschutzes im Internet. Unsere Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass unsere Datenschutz-Grundsätze und entsprechende Vorschriften eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dr-walter.com/datenschutz.

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Diese Rechte können Sie unter o. g. Anschrift direkt gegenüber DR-WALTER geltend machen. Falls Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragte bei DR-WALTER, Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, T +49 (0) 22 47 91 94 -0 wenden.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter:

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Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von uns zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:

  • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
  • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Rückversicherer

Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.

Vermittler

Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler, die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungsangelegenheiten benötigen.

Externe Dienstleister

Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.

Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter https://biz.europ-assistance.de/dienstleisterliste entnehmen.

Weitere Empfänger

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).

Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

Betroffenenrechte

Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie eine Berichtigung verlangen, wenn wir unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert haben. Ebenso haben Sie das Recht, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn wir unvollständige Daten gespeichert haben. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die beantragten Informationen zur Verfügung zu stellen. Werden wir innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags nicht tätig, haben Sie die Möglichkeit, bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach

Datenübermittlung in ein Drittland

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsvertrags erforderlich ist oder dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie hier http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010D0087&rid=3. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.