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Versicherungsbedingungen
Deutsche Reiseversicherung der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (VB DRV24 2019)

Vorwort

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Deutschen Reiseversicherung (im Folgenden DRV24 genannt). Unter diesem Namen bietet die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland (im Folgenden EA genannt) in Kooperation mit uns, dem Versicherungsmakler DR-WALTER GmbH, Reiseversicherungen an.

Wir haben versucht, die Versicherungsbedingungen (Bedingungen) verständlich zu beschreiben. Daher verzichten wir weitestgehend auf Fachbegriffe. Auch haben wir uns für die direkte Anrede entschieden.

Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die folgenden Seiten sorgfältig durch. Wir legen Wert darauf, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Sie sollen wissen, was Sie von uns erwarten können. Wir wollen aber auch deutlich machen, wie Sie sich im Schadensfall verhalten sollen.

Bitte beachten Sie, dass sich Regelungen zum Vertrag auf den Versicherungsnehmer (VN) beziehen. Dies betrifft zum Beispiel Änderungen am Vertrag. VN ist die Person, die den Vertrag mit uns abgeschlossen hat.

Regelungen zum Schadensfall gelten auch für versicherte Personen (VP). VP sind Ihr Partner sowie eventuelle Kinder im Familientarif.

In den Allgemeinen Bestimmungen erklären wir zunächst, welche Versicherungen in der Reiserücktrittsversicherung enthalten sind. Die Bestimmungen regeln, wer die Versicherung abschließen kann. Weiterhin ist festgelegt, wann Sie die Prämie zahlen müssen. Sie erfahren auch, wann Sie den Vertrag kündigen können. Zusätzlich sind allgemeine Regelungen, wie z. B. zur Dauer des Schutzes der Versicherung während einer Reise, enthalten.

Die Besonderen Bestimmungen beschreiben die Reiserücktrittsversicherung genauer. Einleitend finden Sie die Information, für welche Reiseziele die Versicherung gilt. Dann schließen sich die folgenden Paragraphen an:

• § 1 „Welche Ereignisse sind versichert?“ erklärt, wann Schutz der Versicherung besteht.

• § 2 „Welche Ereignisse sind nicht versichert?“ schränkt ein, wann kein Schutz der Versicherung besteht.

• § 3 „Was müssen Sie im Schadensfall beachten?“ formuliert, was wir vor und im Schadensfall von Ihnen erwarten.

• § 4 „Welche Kosten übernehmen wir?“ stellt dar, welche Kosten wir bei Eintritt der versicherten Ereignisse tragen.

• § 5 „Welche Kosten übernehmen wir nicht? “ klärt auf, welche Kosten wir nicht tragen.

• § 6 „Wann leisten wir Hilfe?“ beschreibt, wie wir auch unabhängig von einem versicherten Ereignis helfen.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu diesen Bedingungen zu kontaktieren!

Allgemeine Bestimmungen der Reiserücktrittsversicherung (Einmalschutz)

Artikel 1: Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

1. Die Reiserücktrittsversicherung besteht aus zwei Teilen. Der Reiserücktritts-Schutz leistet vor der Reise. Der Reiseabbruch-Schutz leistet während der Reise.

2. Die Reiserücktrittsversicherung können Sie in zwei Varianten abschließen. Für eine einzelne Person wählen Sie den Singletarif. Für einen oder zwei Erwachsene und ihre Kinder bieten wir einen Familientarif an.

3. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für die bei der Versicherungsbuchung angegebene Reise.

Artikel 2: Was ist eine Reise?

1. Als Reise im Sinne unserer Versicherungsbedingungen gelten grundsätzlich alle privaten und beruflich veranlassten Reisen. Unabhängig davon sind das Reiseziel und die Reisedauer.

2. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.

3. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Artikel 3: Bis zu welcher Summe kann ich Reisen in der Reiserücktrittsversicherung versichern?

1. In der Reiserücktrittsversicherung versichern wir bis zu einem Gesamtreisepreis von € 10.000,- pro Reisebuchung.

Artikel 4: Was ist in der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert?

1. Nicht versichert sind Schäden in Folge von:

1.1. Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;

1.2. Streik und anderen Maßnahmen des Arbeitskampfes;

1.3. behördlichen Verfügungen bzw. Maßnahmen staatlicher Gewalt (Eingriffe von hoher Hand), z. B. der Verweigerung der Einreise am Reiseziel wegen Passformalitäten.

2. Nicht versichert sind auch Schäden in Folge von Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlägen und kriegsähnlichen Ereignissen sowie durch innere Unruhen (kämpferische Auseinandersetzungen).

Artikel 5: Was muss ich bei der Reiserücktrittsversicherung beachten?

1. Versichern können Sie sich und weitere Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

2. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre im Antrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben ändern.

Artikel 6: Wer ist beim Familientarif mitversichert?

1. Im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt sieben Kinder von Ihnen oder Ihrem Partner. Pflegekinder gelten ebenfalls als Kinder.  Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Personen ist nicht notwendig.

2. Der Versicherungsschutz für Kinder im Familientarif endet am Tag vor dem 22. Geburtstag.

Artikel 7: Wie lange läuft mein Vertrag mit der EA?

Der Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss und endet automatisch 56 Tage nach dem von Ihnen gewählten Reisebeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 8: Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

1. Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz vom Vertragsabschluss bis zum Antritt einer Reise. Dabei ist die Dauer der geplanten Reise unerheblich.

2. Beim Reiseabbruch-Schutz haben Sie Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages. Versichert sind die ersten 56 Tage Ihrer Reise.

3. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angetreten haben, sind nicht versichert.

4. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen.

5. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B., wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

Artikel 9: Was muss ich im Schadensfall beachten?

1. Sie sollen einen Schadensfall möglichst vermeiden.

2. Ist ein Schaden eingetreten, sollen Sie die entstehenden Kosten gering halten.

2.1. Vermeiden Sie alles, was zu unnötigen Kosten führen könnte.

2.2. Treten Sie Ersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe der von uns geleisteten Zahlung an uns ab.

2.3. Melden Sie uns einen Schaden unverzüglich.

3. Sie sollen uns bei der Entscheidung helfen, ob und in welcher Höhe wir leisten.

3.1. Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadensfall.

3.2. Erteilen Sie uns Auskünfte wahrheitsgemäß.

3.3. Stellen Sie uns benötigte Belege im Original zur Verfügung.

Artikel 10: Was passiert, wenn ich im Schadensfall nicht kooperiere?

1. Unsere Erwartungen an Ihr Verhalten sind in Artikel 9 dieser Allgemeinen Bestimmungen formuliert. Beachten Sie bitte auch § 3 der Besonderen Bestimmungen.

2. Wenn Sie diese Erwartungen nicht erfüllen, kann sich Ihr Anspruch auf Leistung reduzieren. Ihr Anspruch auf Leistung kann sogar ganz entfallen. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Schadensfall bewusst herbeiführen.

2.1. Handeln Sie grob fahrlässig, kürzen wir in dem Verhältnis, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.2. Handeln Sie vorsätzlich, lehnen wir den Schaden ganz ab.

2.3. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat.

2.4. Haben Sie arglistig gehandelt, sind wir von der Leistung frei.

Artikel 11: Wann und zu welchem Wechselkurs zahlt mir die EA die Entschädigung?

1. Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen nach unserer Entscheidung, ob und in welcher Höhe wir leisten.

2. Wir verwenden den Wechselkurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt haben.

Artikel 12: Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen habe?

1. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (Subsidiarität). Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetzliche Leistungsträger. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Subsidiarität festgelegt ist.

2. Melden Sie uns den Schadensfall, werden wir unbeachtlich einer Subsidiarität in Vorleistung gehen.

Artikel 13: Was passiert mit Ansprüchen gegen Dritte, nachdem die EA den Schaden reguliert hat?

Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.

Artikel 14: Können meine Ansprüche an die EA verjähren?

Ihre Ansprüche an uns verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste. Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, bis Ihnen unsere Entscheidung zugegangen ist.

Artikel 15: Wie viel muss ich für die Reiserücktrittsversicherung bezahlen?

1. Die Höhe Ihrer Prämie wird Ihnen im Antrag und beim Abschluss des Vertrages angezeigt. Sie wird auch in Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen.

2. Die Prämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

2.1. Welchen Tarif wählen Sie?

2.2. Ist eine der versicherten Personen älter als 59 Jahre?

2.3. Welche Summe wollen Sie absichern?

Artikel 16: Wie kann ich die Prämie bezahlen?

1. Wir ziehen die Prämie per Lastschrift von Ihrem Konto ein, für das Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Bitte teilen Sie uns jede Änderung der Kontoverbindung mit und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos.

2. Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages die Bankverbindung einer anderen Person anzugeben (abweichender Beitragszahler). Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein.

Artikel 17: Wann muss ich die Prämie zahlen? Wann ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt?

1. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Bei Lastschrift ziehen wir den Betrag in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monates nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein.

2. Die Zahlung der Prämie ist rechtzeitig, wenn diese zum vereinbarten Zeitpunkt eingezogen werden kann. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie einer berechtigten Einziehung widersprechen.

3. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, senden wir Ihnen ein Schreiben in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Frist, um eine Lastschrift zu ermöglichen. Kann die Lastschrift nach dieser Frist erfolgen, gilt die Zahlung als rechtzeitig.

Artikel 18: Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht bezahle oder nicht rechtzeitig bezahle?

1. Wenn Sie die erste Prämie für einen neuen Vertrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten.

2. Dies gilt, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. In dieser Zeit sind wir bei einem Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei.

3. Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. Zu vertreten haben Sie sie beispielsweise, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem Konto machen. Zu vertreten haben Sie auch eine nicht ausreichende Deckung.

4. Bei einem abweichenden Beitragszahler gilt dies entsprechend für dessen Konto.

5. Sie müssen uns nachweisen, dass Sie eine nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

Artikel 19: Wie kommuniziere ich mit der EA?

Anzeigen und Willenserklärungen können per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Wir kommunizieren ausschließlich in deutscher Sprache.

Artikel 20: Welches Gericht ist bei Klagen gegen die EA zuständig?

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das jeweilige Amts- oder Landgericht in München oder an Ihrem Wohnsitz bzw. am gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Allgemeine Bestimmungen der Reiserücktrittsversicherung (Jahresschutz)

Artikel 1: Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

1. Die Reiserücktrittsversicherung besteht aus zwei Teilen. Der Reiserücktritts-Schutz leistet vor der Reise. Der Reiseabbruch-Schutz leistet während der Reise. Die Reiserücktrittsversicherung können Sie in zwei Varianten abschließen. Für eine einzelne Person wählen Sie den Singletarif. Für einen oder zwei Erwachsene und ihre Kinder bieten wir einen Familientarif an.

2. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für beliebig viele Reisen im Jahr.

Artikel 2: Was ist eine Reise?

1. Als Reise im Sinne unserer Versicherungsbedingungen gelten grundsätzlich alle privaten und beruflich veranlassten Reisen. Unabhängig davon sind das Reiseziel und die Reisedauer.

2. Voraussetzung für eine Reise ist, dass Sie ein Transportmittel oder eine Unterkunft gebucht haben.

3. Fahrten zwischen Ihrem ständigen Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Artikel 3: Bis zu welcher Summe kann ich Reisen in der Reiserücktrittsversicherung versichern?

1. In der Reiserücktrittsversicherung versichern wir bis zu einem Gesamtreisepreis von € 10.000,- pro Reisebuchung.

2. Ist eine Ihrer Reisen teurer als die vereinbarte Versicherungssumme in der Reiserücktrittsversicherung, können Sie den Jahresschutz durch einen Einmalschutz ergänzen.

3. Ist eine Ihrer Reisen teurer als die vereinbarte Versicherungssumme, dürfen wir als Versicherer den Schaden anteilig kürzen.

Artikel 4: Was ist in der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert?

1. Nicht versichert sind Schäden in Folge von:

1.1. Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;

1.2. Streik und anderen Maßnahmen des Arbeitskampfes;

1.3. behördlichen Verfügungen bzw. Maßnahmen staatlicher Gewalt (Eingriffe von hoher Hand), z. B. der Verweigerung der Einreise am Reiseziel wegen Passformalitäten.

2. Nicht versichert sind auch Schäden in Folge von Krieg, Bürgerkrieg, Terrorangriffen und kriegsähnlichen Ereignissen sowie durch innere Unruhen (kämpferische Auseinandersetzungen).

Artikel 5: Was muss ich bei der Reiserücktrittsversicherung beachten?

1. Versichern können Sie sich und weitere Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

2. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre im Antrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben ändern.

Artikel 6: Wer ist beim Familientarif mitversichert?

1. Im Familientarif sind Sie und Ihr Partner versichert.  Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für bis zu insgesamt sieben Kinder von Ihnen oder Ihrem Partner. Pflegekinder gelten ebenfalls als Kinder. Ein gemeinsamer Wohnsitz aller Personen ist nicht notwendig.

2. Der Versicherungsschutz für Kinder im Familientarif endet am Tag vor dem 22. Geburtstag.

Artikel 7: Wie lange läuft mein Vertrag mit der EA? Wann kann ich oder die EA kündigen?

1. Der Vertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrages. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr. Sie können bis zu einem Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Wir können bis zu drei Monate vor Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen.

2. Melden Sie uns einen Schadensfall, haben Sie und wir ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.  Es ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe wir Kosten übernommen haben. Sie können mit sofortiger Wirkung kündigen oder einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wählen. Wir können mit einer Frist von einem Monat kündigen. Haben Sie zum Zeitpunkt unserer Kündigung bereits eine Reise angetreten, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Reise.

Artikel 8: Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

1. Sie haben Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages und Sie können beliebig oft verreisen.

2. Beim Reiserücktritts-Schutz haben Sie Versicherungsschutz von der Buchung bis zum Antritt einer Reise. Dabei ist die Dauer der geplanten Reise unerheblich.

3. Beim Reiseabbruch-Schutz haben Sie Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage Ihrer Reise.

4. Reisen, die Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits angetreten haben, sind nicht versichert.

5. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen.

6. Der Versicherungsschutz verlängert sich, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die Sie nicht zu vertreten haben. Dies gilt z. B., wenn Sie medizinisch behandelt werden und die Rückreise nicht ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit antreten können. Zu vertreten haben Sie die Verzögerung hingegen, wenn Sie diese willentlich veranlassen oder sie verschulden, weil Sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

Artikel 9: Was muss ich im Schadensfall beachten?

1. Sie sollen einen Schadensfall möglichst vermeiden.

2. Ist ein Schaden eingetreten, sollen Sie die entstehenden Kosten gering halten.

2.1. Vermeiden Sie alles, was zu unnötigen Kosten führen könnte.

2.2. Treten Sie Ersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe der von uns geleisteten Zahlung an uns ab.

2.3. Melden Sie uns einen Schaden unverzüglich.

3. Sie sollen uns bei der Entscheidung helfen, ob und in welcher Höhe wir leisten.

3.1. Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadensfall.

3.2. Erteilen Sie uns Auskünfte wahrheitsgemäß.

3.3. Stellen Sie uns benötigte Belege im Original zur Verfügung.

Artikel 10: Was passiert, wenn ich im Schadensfall nicht kooperiere?

1. Unsere Erwartungen an Ihr Verhalten sind in Artikel 9 dieser Allgemeinen Bestimmungen formuliert. Beachten Sie bitte auch § 3 der Besonderen Bestimmungen.

2. Wenn Sie diese Erwartungen nicht erfüllen, kann sich Ihr Anspruch auf Leistung reduzieren. Ihr Anspruch auf Leistung kann sogar ganz entfallen. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Schadensfall bewusst herbeiführen.

2.1. Handeln Sie grob fahrlässig, kürzen wir in dem Verhältnis, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.2. Handeln Sie vorsätzlich, lehnen wir den Schaden ganz ab.

2.3. Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat.

2.4. Haben Sie arglistig gehandelt, sind wir von der Leistung frei.

Artikel 11: Wann und zu welchem Wechselkurs zahlt mir die EA die Entschädigung?

1. Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen nach unserer Entscheidung, ob und in welcher Höhe wir leisten.

2. Wir verwenden den Wechselkurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt hatten.

 

Artikel 12: Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen habe?

1. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (Subsidiarität). Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetzliche Leistungsträger. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Subsidiarität festgelegt ist.

2. Melden Sie uns den Schadensfall, werden wir unbeachtlich einer Subsidiarität in Vorleistung gehen.

Artikel 13: Was passiert mit Ansprüchen gegen Dritte, nachdem die EA den Schaden reguliert hat?

Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf uns über.

Artikel 14: Können meine Ansprüche an die EA verjähren?

Ihre Ansprüche an uns verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt am letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war bzw. bekannt sein musste. Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, bis Ihnen unsere Entscheidung zugegangen ist.

Artikel 15: Wie viel muss ich für die Reiserücktrittsversicherung bezahlen?

1. Die Höhe Ihrer Prämie wird Ihnen im Antrag und beim Abschluss des Vertrages angezeigt. Sie wird auch in Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen.

2. Die Prämie ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

2.1. Wählen Sie einen Single- oder Familientarif?

2.2. Ist eine der versicherten Personen älter als 59 Jahre?

2.3. Welche Summe wollen Sie absichern?

Artikel 16: Bleibt meine Prämie immer gleich hoch?

Ihre Prämie kann sich aus zwei Gründen erhöhen.

1. Sie selbst oder eine mitversicherte Person wird während der Laufzeit des Vertrages 60 Jahre alt. Damit wird eine höhere Prämie fällig, die wir Ihnen ab dem Versicherungsjahr nach dem 60. Geburtstag berechnen.

1.1. Wir informieren Sie über die höhere Prämie durch Zusendung einer neuen Versicherungspolice.

1.2. Nach dem Erhalt der neuen Versicherungspolice können Sie Ihren Versicherungsvertrag bis zu drei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres kündigen.

2. Die Versicherungssteuer erhöht sich. In diesem Fall berechnen wir Ihnen die erhöhte Versicherungssteuer. Sie haben daraus kein Sonderkündigungsrecht.

Artikel 17: Wie kann ich die Prämie bezahlen?

1. Wir ziehen die Prämie per Lastschrift von Ihrem Konto ein, für das Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Bitte teilen Sie uns jede Änderung der Kontoverbindung mit und sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos.

2. Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages die Bankverbindung einer anderen Person anzugeben (abweichender Beitragszahler). Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein.

Artikel 18: Wann muss ich die Prämie zahlen? Wann ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt?

1. Bei neuen Verträgen ist die Prämie sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Bei Lastschrift ziehen wir den Betrag in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monates nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein.

2. Die Prämie bei Verlängerung eines Jahresvertrages ist zum Monatsersten vor Beginn des neuen Versicherungsjahres fällig. Wir ziehen den Betrag in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monats vor Beginn des neuen Versicherungsjahres ein.

3. Die Zahlung der Prämie ist rechtzeitig, wenn diese zum vereinbarten Zeitpunkt eingezogen werden kann. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie einer berechtigten Einziehung widersprechen.

4. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, senden wir Ihnen ein Schreiben in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Frist, um eine Lastschrift zu ermöglichen. Kann die Lastschrift nach dieser Frist erfolgen, gilt die Zahlung als rechtzeitig.

Artikel 19: Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht bezahle oder nicht rechtzeitig bezahle?

1. Wenn Sie die erste Prämie für einen neuen Vertrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten.

2. Dies gilt, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. In dieser Zeit sind wir bei einem Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei. Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. Zu vertreten haben Sie sie beispielsweise, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem Konto machen. Zu vertreten haben Sie auch eine nicht ausreichende Deckung.

3. Bei einem abweichenden Beitragszahler gilt dies entsprechend für dessen Konto.

4. Sie müssen uns nachweisen, dass Sie eine nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

Artikel 20: Was passiert, wenn ich die weiteren Prämien nicht bezahle oder nicht rechtzeitig bezahle?

1. Bei den Prämien für weitere Versicherungsjahre sind die Folgen unabhängig davon, ob Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.

2. Wir setzen Ihnen auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen.

3. Konnte die Prämie nach Ablauf dieser Frist nicht eingezogen werden, sind wir bei einem Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei. Außerdem können wir den Versicherungsvertrag fristlos kündigen.

4. Holen Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nach, setzen wir den Vertrag wieder in Kraft. Wir bleiben aber bei Schadensfällen vor der Zahlung von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Artikel 21: Wie kommuniziere ich mit der EA?

Anzeigen und Willenserklärungen können per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Wir kommunizieren ausschließlich in deutscher Sprache.

Artikel 22: Welches Gericht ist bei Klagen gegen die EA zuständig?

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das jeweilige Amts- oder Landgericht in München oder an Ihrem Wohnsitz bzw. am gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Besondere Bestimmungen der Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Kombination aus Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz. Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung gelten für alle Reisen weltweit, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1 Welche Ereignisse sind versichert?

Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten:

• wenn Sie Ihre Hin- oder Rückreise nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten können oder

• vorzeitig abbrechen müssen oder

• wenn Sie bei einer Rundreise den Anschluss an Ihre Reisegruppe verlieren, weil eine der unter 1. genannten Personen von einem der unter 2. und 3. genannten Ereignisse betroffen ist (Schadensfall).

• Außerdem erbringen wir Leistungen, wenn Sie Ihren Hin- oder Rückflug verpassen, weil Sie mit Verkehrsmitteln zum Flughafen anreisen und diese oder ein Zubringerflug um mehr als zwei Stunden verspätet dort ankommen. Es muss sich hierbei um Verkehrsmittel handeln, die einem festen Fahrplan folgen, z. B. Bus, Bahn, aber nicht Taxi (öffentliche Verkehrsmittel).

 

1. Betroffene Personen

1.1. Sie selbst

1.2. Ihre nicht mitreisenden Angehörigen:

• Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte

• Enkelkinder

• Großeltern

• Kinder

• Stiefkinder

• Stiefeltern

• Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners

• Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten

• Geschwister oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten

• Die Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder

• Nur im Todesfall (§ 1 Nr. 2.1.): Ihre Tanten, Onkel, Nichten und Neffen

1.3. Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten.

1.4. Haben nicht mehr als insgesamt sechs Personen und davon maximal vier Erwachsene die Reise gemeinsam gebucht, erkennen wir auch an, wenn eine andere mitreisende Person oder eine ihrer Angehörigen betroffen ist. Voraussetzung ist, dass diese mitreisende Person mit Ihnen gemeinsam auf der Buchungsbestätigung für die Reise aufgeführt ist.

1.5. Haben Sie einen Familientarif abgeschlossen, unabhängig von der Gesamtzahl der Reisenden, alle mitversicherten Personen und deren Angehörige.

2. Medizinische Ereignisse

2.1. Tod

2.2. Unfallverletzung

2.3. Erkrankung

2.4. Schwangerschaft

2.5. Schwangerschaftskomplikationen

2.6. Impfunverträglichkeit

2.7. Termin für eine Transplantation

2.8. Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

2.9. Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken

3. Weitere Ereignisse

3.1. Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten.

3.2. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung.

3.3. Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber.

3.4. Anordnung von konjunkturbedingter Kurzarbeit durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten. Außerdem einer Reduzierung des regelmäßigen monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes um mindestens 35 %.

3.5. Einberufung zu einer Wehrübung.

3.6. Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht (bei einvernehmlicher Trennung der bei Gericht eingereichte Antrag) unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise mit Ihrem Ehepartner.

3.7. Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung an einer Schule oder Universität während der geplanten Reise oder bis zu 14 Tage nach Ende der geplanten Reise.

3.8. Im Falle einer Klassenfahrt: der endgültige Austritt aus dem Klassenverband wegen Nichtversetzung oder Schulwechsel.

§ 2 Welche Ereignisse sind nicht versichert?

Wir leisten nicht, wenn Sie die Reise aus anderen als den in § 1 Nr. 2 und 3 beschriebenen Ereignissen nicht antreten, abbrechen, verlängern oder ändern bzw. eine der folgenden Einschränkungen zu diesen Ereignissen zutrifft.

1. Einschränkung für mehrere Ereignisse:

1.1. Ihnen kann der Antritt oder die Beendigung der Reise trotz des Ereignisses zugemutet werden.

1.2. Das Ereignis war Ihnen oder uns zum Zeitpunkt der Buchung oder des Antritts der Reise bekannt oder vorhersehbar.

2. Einschränkungen für bestimmte Ereignisse:

2.1. Die Erkrankung wurde in den letzten 6 Monaten vor Buchung der Reise oder der Versicherung behandelt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt hat, dass ungeachtet der bestehenden Erkrankung die Reise ohne gesundheitliches Risiko angetreten werden kann.

2.2. Die Erkrankung ist eine chronische psychische Erkrankung, auch wenn diese schubweise auftritt.

2.3. Die Erkrankung ist eine Suchterkrankung.

2.4. Die Erkrankung ist eine psychische Reaktion auf ein tatsächliches oder befürchtetes Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terroranschlag oder ein Flugunglück.

2.5. Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen entsteht in Folge einer Transplantation.

2.6. Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen beruht auf Verlust, Beschädigung oder Erneuerung medizinischer Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen).

2.7. Die Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen wird von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt oder fachärztlichen Gutachten nicht bestätigt (siehe § 3 Nr. 5.2. und 5.3.).

§ 3 Was muss ich im Schadensfall beachten?

Um Ihren Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden, müssen Sie dazu beitragen, dass ein Schadensfall möglichst vermieden wird. Wenn der Schadensfall eingetreten ist, müssen Sie dazu beitragen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Zusätzlich müssen Sie uns Nachweise erbringen, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe wir leisten.

1. Beim Reiserücktritts-Schutz müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren bzw. umbuchen, wenn eines der Ereignisse aus § 1 eintritt.

2. Beim Reiseabbruch-Schutz müssen Sie Änderungen Ihrer geplanten Reise unverzüglich veranlassen, wenn eines der Ereignisse aus § 1 eintritt.

3. Um unsere Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

3.1. Buchungsunterlagen der Reise.

3.2. Bei medizinischen Ereignissen (siehe § 1 Nr. 2) eine ärztliche Bescheinigung bzw. bei psychischer Erkrankung ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie.

3.3. Bei Tod eine Sterbeurkunde.

3.4. Bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll).

3.5. Bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers.

3.6. Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages.

3.7. Bei Wiederholung einer Prüfung bzw. endgültigem Austritt aus dem Klassenverband eine Bestätigung der Schule oder Universität.

3.8. Bei unerwarteter Einberufung zur Wehrübung eine Bestätigung von staatlichen Stellen, dass der Termin nicht verschoben werden kann und eine Erstattung der Stornokosten nicht erfolgt.

3.9. Im Falle einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen mit Angabe der Verspätungsdauer. Zusätzlich ist es bei medizinischen Ereignissen erforderlich, dass Sie Ärzte, die Sie behandeln oder Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand erteilen können, von ihrer Schweigepflicht entbinden.

4. Um die Höhe der Leistungspflicht prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

4.1. Rechnung für die Reise und über Vermittlungsentgelte.

4.2. Zahlungsnachweise.

4.3. Rechnung für nach einem Schadensfall in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen, wie z. B. Unterbringung, Rückreise.

4.4. Stornokosten-Rechnung.

4.5. Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, eines Mietwagens, eines Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei Bootscharter eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objekts.

5. Im Einzelfall werden wir Sie bitten, dass Sie

5.1. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest einreichen;

5.2. uns das Recht einräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit infolge einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen;

5.3. sich durch einen von uns beauftragten Vertrauensarzt untersuchen lassen.

§ 4 Welche Kosten übernimmt die EA?

Wir erbringen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses folgende Leistungen.

1. Beim Reiserücktritts-Schutz:

1.1. Wenn Sie die Reise stornieren, übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie das vom Reisevermittler erhobene Vermittlungsentgelt.

1.2. Wenn Sie alternativ die Reise umbuchen, erstatten wir Ihnen erforderliche Mehrkosten für die Anreise. Wir erstatten Ihnen auch die Gebühren für eine Umbuchung. Sind in diesem Fall die Kosten geringer als die Kosten einer Stornierung, zahlen wir Ihnen zusätzlich € 50,-. Damit beteiligen wir uns an Ihnen entstehenden Aufwänden durch die Änderung der Reisepläne.

1.3. Haben Sie mit einer ebenfalls bei uns versicherten Person ein Doppelzimmer gebucht und diese kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, erstatten wir Ihnen die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.

1.4. Haben Sie mit mehreren versicherten Personen gemeinsam eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus angemietet und eine dieser Personen kann die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten, bieten wir Ihnen eine Alternative zur Stornierung. Wir übernehmen die Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Personen bis zur Höhe der durch eine vollständige Stornierung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses entstehenden Kosten.

1.5. Wenn Sie Ihren Hinflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir pro Reise, unabhängig von der Anzahl der Personen, Mehrkosten für die Hinreise bis insgesamt € 1.500,- und Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis insgesamt € 150,-.

2. Beim Reiseabbruch-Schutz:

2.1. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstatten wir:

• die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

• die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.

2.2. Müssen Sie wegen Feuer oder anderen Naturgewalten länger am Reiseort bleiben, erstatten wir:

• die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

• die erforderlichen Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

2.3. Müssen Sie länger am Reiseort bleiben, weil Sie selbst oder eine mitreisende, unter § 1 Nr. 1 genannte Person auf Grund eines medizinischen Ereignisses (siehe § 1 Nr. 2) reiseunfähig werden, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise sowie zusätzliche Kosten für die Unterkunft entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.

2.4. Können Sie die Reise nicht gemeinsam mit Ihrer Reisegruppe fortsetzen, erstatten wir die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe.

2.5. Wenn Sie Ihren Rückflug wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel verpassen, erstatten wir insgesamt pro Reise erforderliche Mehrkosten für die Rückreise bis € 1.500,-. Außerdem erstatten wir die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft bis € 150,-.

§ 5 Welche Kosten übernimmt die EA nicht?

1. Kosten, die höher sind als die in der Versicherungsbestätigung genannte Versicherungssumme.

2. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen wir die anerkannten Kosten nicht in voller Höhe aus. Wir reduzieren unsere Zahlung für den Schaden um 20 %, mindestens aber € 25,- pro Person.

3. Kosten des Reisevermittlers für die Vermittlung der Reise, die über € 100,- pro Person betragen.

4. Bearbeitungsgebühren des Reisevermittlers für eine Reisestornierung.

5. Kosten für eine Umbuchung, die höher sind als die einer unverzüglichen Stornierung der Reise.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, die nach Reiseantritt gebucht wurden.

7. Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe, die höher sind als der Wert der noch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten.

8. Gebühren zur Erteilung eines Visums.

9. Abschussprämien bei Jagdreisen.

§ 6 Wann leistet die EA Hilfe?

Zusätzlich zu den versicherten Leistungen können Sie auch unabhängig von einem Schadensfall unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

1. Kommt es zur Verspätung oder zum Ausfall eines Fluges oder eines sonstigen gebuchten Verkehrsmittels oder versäumen Sie ein solches, beraten wir Sie über Umbuchungsmöglichkeiten. Außerdem informieren wir Dritte über die Änderung Ihres geplanten Reiseverlaufs.

2. Können Sie wegen Überbuchung des Beförderungsmittels die gebuchte Reise nicht wie geplant antreten oder fortsetzen, beraten wir Sie über Umbuchungsmöglichkeiten.

3. Bei Änderungen im Reiseablauf oder bei einer aktuellen Notlage bemühen wir uns um die Informationsweitergabe an die Angehörigen oder den Arbeitgeber.

4. Wir nennen Ihnen die nächstgelegene diplomatische Vertretung (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit). Wir informieren Sie auch über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

5. Zusätzlich helfen wir während Ihrer Reise in den folgenden Fällen:

5.1. Verlust oder Diebstahl von Zahlungsmitteln und Reisedokumenten

• Geraten Sie wegen des Verlusts oder Diebstahls Ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und helfen bei der Übermittlung des von dieser zur Verfügung gestellten Betrages. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden möglich, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu € 1.500,- zur Verfügung. Diesen Betrag müssen Sie binnen eines Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.

• Verlieren Sie Ihre Kredit-, EC- oder SIM-Karte oder werden Ihnen diese gestohlen, helfen wir Ihnen bei der Sperrung der Karten. Wir haften nicht für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung und für trotz der Sperrung entstehende Vermögensschäden.

• Verlieren Sie Ihre Reisedokumente oder werden Ihnen diese gestohlen, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung während der Reise.

5.2. Drohende Haft

• Werden Sie mit Haft bedroht oder verhaftet, sind wir bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.

• Werden Sie mit Haft bedroht oder verhaftet, stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu insgesamt € 2.500,- für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten und bis zu € 12.500,- für eine Strafkaution zur Verfügung. Diesen Betrag müssen Sie binnen drei Monaten nach Auszahlung an uns zurückzahlen.

5.3. Änderung der geplanten Reise/akute Notlage

• Geraten Sie während der Reise in eine akute Notsituation und benötigen deshalb einen psychologischen Beistand, leisten wir eine erste psychologische Hilfestellung.

 

Wichtige Verbraucherinformationen

Unter dem Namen Deutsche Reiseversicherung bietet die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland in Kooperation mit dem Versicherungsmakler DR-WALTER GmbH Reiseversicherungen an. In dieser Verbraucherinformation finden Sie wesentliche Angaben zur Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland zu Ihrem Widerrufsrecht des Versicherungsvertrags sowie zu Beschwerdemöglichkeiten.

Versicherer und ladungsfähige Anschrift:

Versicherer der Deutschen Reiseversicherung ist die

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Adenauerring 9
81737 München
Hauptbevollmächtigter: Vincenzo Reina
Handelsregister München: HRB 254 820

Hauptniederlassung:
Europ Assistance SA (Aktiengesellschaft französischen Rechts)
1 Promenade de la Bonnette
92230 Gennevilliers, Frankreich
Handelsregister von Nanterre: Nr. 451 366 405 RCS
vertreten durch den Generaldirektor (Directeur Général): Antoine Parisi

Hauptgeschäftstätigkeit:

Versicherung von Beistandsleistungen und Versicherung gegen sonstige Risiken in Bezug auf Reisen, Fahrzeuge, Haus und Familie.

Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung:

Es gelten die Versicherungsbedingungen der Deutschen Reiseversicherung (VB DRV24 2019). In unserem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten haben wir Sie bereits näher über Art und Umfang der Versicherung informiert. Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich nach dem jeweiligen Schaden. Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.

Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern:

Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom gewählten Tarif. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und der Versicherungspolice.

Zusätzlich anfallende Kosten:

Außer der Versicherungsprämie, die sich aus der Versicherungspolice ergibt, erheben wir keine weiteren Kosten oder Gebühren. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, entstehen Ihnen Kosten für innerdeutsche Festnetzverbindungen bzw. aus dem Ausland für internationale Telefonverbindungen. Gerne rufen wir Sie auf Wunsch zurück.

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge:

Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor Beginn des Versicherungsschutzes. Die DR-WALTER GmbH zieht die Prämie in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monates nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein. Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird.

Zustandekommen des Vertrages:

Der Versicherungsvertrag kommt durch Ihren Antrag und Zugang der Versicherungspolice zustande. Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem von Ihnen gewünschten und in der Versicherungspolice genannten Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang Ihres Antrages. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch nur, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt haben.

Laufzeit des Vertrages:

Einmalschutz:

Ihr Vertrag endet nach 56 Tagen nach Antritt der Reise, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Jahresschutz:

Der Jahresschutz läuft ein Jahr und verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Jahr (Vertragsjahr).

Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen:

Jede Partei kann zum Ablauf eines Vertragsjahres kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat und Ihnen spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf zugegangen ist. Der Versicherungsvertrag kann vorzeitig beendet / gekündigt werden, insbesondere im Schadenfall (von beiden Vertragspartnern).

Weitere Einzelheiten zur Beendigung des Versicherungsvertrages sowie zu den Kündigungsregelungen finden Sie unter Art. 7 der Versicherungsbedingungen.

Anwendbares Recht:

Auf den Versicherungsvertrag und dessen Anbahnung findet deutsches Recht Anwendung.

Sprache / Willenserklärungen:

Die Vertragsbestimmungen und weitere Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer erfolgt ebenfalls in Deutsch. Willenserklärungen bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

Beschwerdemöglichkeit:

Als Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jederzeit zufriedenzustellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair und korrekt zu lösen. Falls die Bearbeitung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen abgeschlossen werden kann, informieren wir Sie schriftlich über die weiteren Schritte.

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland

Customer Feedback Management

Adenauerring 9

81737 München

E-Mail: kundendialog@europ-assistance.de

T +49 (0) 89 55 987 -298

F +49 (0) 89 55 987 -155

Ihr Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren:

Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Sie mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Ihnen immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

T 0800 – 3696000

F 0800 – 3699000

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Wir setzen alles daran Ihre Beschwerde schnell, vertraulich und fair zu lösen.

Sie haben auch die Möglichkeit sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Bitte beachten Sie, dass diese keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht rechtsverbindlich entscheiden kann.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bereich Versicherungen

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

Den genauen Umfang der Leistungen, Verpflichtungen im Schadensfall und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ihren Widerruf richten Sie an:

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
c/o DR-WALTER GmbH
Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
T +49 (0) 22 47 91 94 -0,  F +49 (0) 22 47 91 94 -40,  vertrag@deutsche-reiseversicherung.de

2. Widerrufsfolgen

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind Sie an Ihren Vertrag nicht mehr gebunden. Für Versicherungsschutz, der vor Ende der Widerrufsfrist gewährt wurde, steht dem Versicherer der auf die Zeit bis Zugang des Widerrufs entfallende Teil des Beitrags zu. Darüber hinaus gezahlte Beiträge hat der Versicherer zu erstatten.

Für den Widerruf können Sie folgenden Text benutzen:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag.
Versicherungsnummer:
Abgeschlossen am:
Name des Versicherungsnehmers:
Anschrift des Versicherungsnehmers:
Unterschrift des Versicherungsnehmers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

3. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Auch bei Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat besteht kein Widerrufsrecht.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten

Datenschutzhinweise der DR-WALTER GmbH

a) Die Datenschutzgrundsätze der DR-WALTER GmbH (nachfolgend DR-WALTER genannt)

Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sind für uns wichtige Anliegen. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Daten von uns streng vertraulich behandelt werden. Nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung können Versicherungen heute ihre Aufgaben erfüllen. Unsere EDV entspricht dem aktuellen Stand der Technik und so können wir sicherstellen, dass Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden.

Unser Verhalten und unsere Programme stehen im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer bereichsspezifischer Vorschriften des Datenschutzes im Internet. Unsere Datenschutzbeauftragte trägt dafür Sorge, dass unsere Datenschutz-Grundsätze und entsprechende Vorschriften eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dr-walter.com/datenschutz.

b) Informationen zur Verwendung Ihrer Daten bei DR-WALTER

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Anträge und Verträge zu bearbeiten, zur Abwicklung von Schadensfällen sowie zur individuellen Beratung und Betreuung. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten ist gesetzlich geregelt. Wir haben Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten aufgestellt, die sich an den Verhaltensregeln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) orientieren. Datenschutzrechtliche Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weitere maßgebliche Gesetze fließen ebenso in unsere Verhaltensregeln ein wie weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes. Informieren Sie sich unter www.dr-walter.com/datenschutz/personenbezogene-daten über unsere Verhaltensregeln für den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.

DR-WALTER arbeitet mit verschiedenen Dienstleistern unter Verwendung von Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten zusammen. Sie können sich unter www.dr-walter.com/datenschutz/dienstleisterliste einen Überblick verschaffen, mit welchen Dienstleistern wir zusammenarbeiten.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einen Ausdruck der Dienstleister sowie der Verhaltensregeln zu. Bitte wenden Sie sich an:
DR-WALTER GmbH
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
T +49 (0) 22 47 91 94 -0
F +49 (0) 22 47 91 94 -40

c) Verantwortliche Stelle

Die DR-WALTER GmbH, Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, erhebt Ihre personenbezogenen Daten (verantwortliche Stelle).

d) Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten. Ferner haben Sie das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und auf Löschung bzw. Sperrung unzulässiger und nicht mehr erforderlicher bzw. Berichtigung unrichtiger Daten.

Diese Rechte können Sie unter o. g. Anschrift direkt gegenüber DR-WALTER geltend machen. Falls Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragte bei DR-WALTER, Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, T +49 (0) 22 47 91 94 -0 wenden.

Datenschutzhinweise der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland

Adenauerring 9

81737 München

Telefon 089/ 55 987 0

Fax 089/ 55 987 177

E-Mail-Adresse: info@europ-assistance.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter:

E-Mail-Adresse: datenschutz@europ-assistance.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von uns zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:

  • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
  • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
  • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren.

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Rückversicherer:

Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.

Vermittler:

Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler, die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungsangelegenheiten benötigen.

Externe Dienstleister:

Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.

Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer Internetseite unter https://biz.europ-assistance.de/dienstleisterliste entnehmen.

Weitere Empfänger:

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden)

Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

Betroffenenrechte

Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie eine Berichtigung verlangen, wenn wir unrichtige Daten zu Ihrer Person gespeichert haben. Ebenso haben Sie das Recht, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn wir unvollständige Daten gespeichert haben. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen die beantragten Informationen zur Verfügung zu stellen. Werden wir innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags nicht tätig, haben Sie die Möglichkeit, bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.

Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Promenade 27
91522 Ansbach

Datenübermittlung in ein Drittland

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsvertrags erforderlich ist oder dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie hier http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010D0087&rid=3. Sie können die Informationen auch unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.

 

Kontakt

Allgemeine Anfragen sowie Fragen zum Produkt und zum Vertragsabschluss:

Tel: +49 (0) 2247 9194 -975

E-Mail: info@deutsche-reiseversicherung.de (Alle Fragen beantwortet die DR-WALTER GmbH)

Alle Fragen zu bestehenden Verträgen und zu Beitragszahlungen:

Tel: +49 (0) 2247 9194 -41

E-Mail: vertrag@deutsche-reiseversicherung.de (Alle Fragen beantwortet die DR-WALTER GmbH)

Alle Fragen zu Schadenmeldungen und Leistungsfällen:

24-Stunden-Notrufnummer: +49 (0) 89 55987 -629

Fax: +49 (0) 89 55987 -221

E-Mail: leistung@deutsche-reiseversicherung.de

(Alle Leistungsfälle werden bearbeitet von der Leistungsabteilung der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland.)

Schriftliche Anfragen und Mitteilungen senden Sie bitte an:

Deutsche Reiseversicherung – Versicherungslösungen

c/o DR-WALTER GmbH

Eisenerzstraße 34

53819 Neunkirchen-Seelscheid

Schadenmeldungen und Mitteilungen zu Leistungsfällen senden Sie bitte an:

Europ Assistance Services GmbH

Adenauerring 9

81737 München

Informationen zu diesem Produkt finden Sie im Internet unter

www.deutsche-reiseversicherung.de